Grundbegriffe des Terminologiemanagements - Teil 2
Dieser Artikel ist einer Fortsetzung unseres Artikels "Grundbegriffe des Terminologiemanagements - Teil 1".
In diesem Artikel werden einige zentrale Begriffe des Terminologiemanagements erläutert. Das Ziel ist, Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, auf welchen sprachlichen Ebenen sich Terminologiemanagement abspielen kann.
Begriff, Begriffsinhalt und Begriffsumfang
Begriff und Begriffsarten
Die DIN 2342 definiert Begriff wie folgt:
"Denkeinheit, die aus einer Menge von Gegenständen [...] unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gebildet wird. [...] Begriffe sind nicht an einzelne Sprachen gebunden; sie sind jedoch von dem jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Hintergrund einer Sprachgemeinschaft beeinflusst."
Beispiel: Ein Mensch hat eine Vorstellung (= einen Begriff) davon, wie ein Haus (= ein Gegenstand) aussieht. Diese Vorstellung besteht aus einer Anzahl von Eigenschaften, die erfahrungsgemäß viele Häuser gemeinsam haben. Sieht dieser Mensch einen Gegenstand, auf den ausreichend viele jener Eigenschaften zutreffen, kann er den Gegenstand als Haus erkennen und mit dem Wort Haus benennen. Welche Summe von Eigenschaften jemand mit "Haus" assoziiert, wird u. a. von der Umwelt dieses Menschen beeinflusst: Ein Mensch, der in einer westeuropäischen Großstadt lebt, hat wahrscheinlich einen etwas anderen Begriff von "Haus", als ein Mensch, der in einem südafrikanischen Dorf lebt.
Individualbegriff vs. Allgemeinbegriff
Die DIN 2342 unterscheidet ferner zwischen Individualbegriff und Allgemeinbegriff: Im obigen Beispiel handelt es sich bei Haus um einen Allgemeinbegriff, weil er "ausgehend von mehr als einem Gegenstand [...] durch Abstraktion gebildet wurde". Demgegenüber wird ein Individualbegriff "ausgehend von einem einzelnen Gegenstand [...] durch Abstraktion gebildet [...]. Individualbegriffe werden normalerweise mit Namen bezeichnet", z. B. das "Weiße Haus" in Washington.
Begriffsinhalt eines Begriffs
Ein Begriff wird von den ihn einschränkenden Merkmalen bestimmt. Die Gesamtheit der Merkmale wird als Begriffsinhalt bezeichnet (vgl. DIN 2342 2004:5). Der Begriffsinhalt von "Haus" könnte beispielsweise sein: "Quader, Dach auf der nach oben gerichteten Seite". Eine Änderung der Anzahl der Merkmale oder der Austausch von Merkmalen bewirkt zwangsläufig eine Änderung des Begriffs (vgl. Arntz/Picht/Mayer 2004:34).
Begriffsumfang eines Begriffs
Der Begriffsumfang ist die Gesamtheit der einem Begriff "auf derselben Hierarchiestufe untergeordneten Begriffe" (DIN 2342). Der Begriffsumfang wird durch den Begriffsinhalt bestimmt: Je größer der Begriffsinhalt, also je mehr Merkmale einen Begriff einschränken, desto geringer ist der Begriffsumfang, weil die Anzahl der Begriffe, die untergeordnet werden können, mit jedem Merkmal abnimmt. Der Begriffsumfang von "Haus" könnte beispielsweise sein: "Holzhaus, Steinhaus". In der DIN 2342 wird außerdem angemerkt: "Jeder Begriff auf dieser Hierarchiestufe ist dadurch mit seinem eigenen Begriffsumfang im Begriffsumfang des betrachteten Ausgangsbegriffs enthalten. Es ist zwischen dem Begriffsumfang und der Gesamtheit der Unterbegriffe auf allen Hierarchiestufen zu unterscheiden".
Merkmal und Merkmalart
Merkmale eines Begriffs
Die DIN 2342 definiert Merkmal als eine "durch Abstraktion gewonnene Denkeinheit, die eine Eigenschaft von Gegenständen [...] wiedergibt, welche zur Begriffsbildung und -abgrenzung dient".
Die Gesamtheit der Merkmale, die ein Begriff hat - also sein Begriffsinhalt -, entspricht dem Wissen über diesen Begriff. Wird ein Merkmal geändert oder kommt ein neues hinzu, entsteht ein neuer Begriff (vgl. Arntz/Picht/Mayer 2004:53). Die DIN 2330 unterteilt Merkmale in Beschaffenheitsmerkmale und Relationsmerkmale. Während Beschaffenheitsmerkmale Eigenschaften der unter einen Begriff fallenden Gegenstände sind (so z. B. rot, quaderförmig, 10m hoch usw.), geben Relationsmerkmale die Beziehung zwischen zwei Begriffen an, beispielsweise hinsichtlich Herkunft, Gebrauch, Vergleich und Bewertung. Beispiele: Hersteller Siemens (Herkunftsmerkmal), leicht handhabbar (Gebrauchsmerkmal), klein (Vergleichsmerkmal), teuer (Bewertungsmerkmal).
Merkmalarten
Merkmale derselben Abstraktionsstufe können zu Merkmalarten zusammengefasst und abstrahiert werden (vgl. DIN 2330:4). Beispiel: Die (Beschaffenheits-) Merkmale schwarz, rot, blau können zur Merkmalart Farbe zusammengefasst werden.
Gegenstand und Klasse
Gegenstand
Im Sinne der Terminologielehre ist ein Gegenstand eine beliebige materielle oder immaterielle Sache. Eine solche Sache kann auch ein Geschehnis oder ein Sachverhalt sein (vgl. DIN 2342 2004:4).
Klasse
Die "Gesamtheit der Gegenstände [...], die unter einen Begriff fallen" (DIN 2342:4) bezeichnet man im Rahmen der Terminologielehre als Klasse. Demnach gehören beispielsweise alle Gegenstände, die die Merkmale des Begriffes Haus haben, die also als Haus identifiziert werden können, zur Klasse Haus. Die DIN 2342 betont ferner, dass die Klasse vom Begriffsumfang zu unterscheiden ist.
Visualisierung der Zusammenhänge zwischen Begriff, Gegenstand und Merkmal
Die folgende Grafik soll die Zusammenhänge zwischen Begriff, Begriffsinhalt, Begriffsumfang und Klasse weiter verdeutlichen:

- Zusammenhänge zwischen Begriff, Gegenstand und Merkmal
Quellen
- Arntz/Picht/Mayer (2004): Einführung in die Terminologiearbeit. 5. verb. Aufl. Hildesheim : Olms (Studien zu Sprache und Technik 2)
- DIN 2330 (Dezember 1993): Begriffe und Benennungen : Allgemeine Grundsätze.
- DIN 2342 Norm-Entwurf (September 2004): Begriffe der Terminologielehre.
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